Aktivierung und Aufbau einer Jugendrotkreuzgruppe
Aufbau eines Straßen Rettungsdienst an den Wochenenden und Feiertagen mit Standort in Rantum und Kampen zur Unterstützung des kreiseigenen Krankentransportdienst
Aufbau eines Krankentransportdienst für Verlegung von Patienten auf das Festland
Anschaffung des dritten Rettungswagens Schleswig-Holstein
Aufbau eines Notarztdienstes
Anschaffung eines Notarzteinsatzfahrzeug NEF aus Mitteln der Björn Steiger Stiftung.
Neubau einer neuen Rettungswache in der Süderstraße 8 in Westerland
Entwicklung und Bau eines strandgängigen Rettngswagens mit der Fa. Sülzer und Volkswagen (Prototyp)
in Zusammenarbeit mit dem DRK Landesverband SH, Betrieb eines Ambulanz-Flugdienst mit 236 Rettungsflügen in Mitteleuropa
Umbau der ehemaligen Realschule in der Stephanstraße in Westerland zur Rettungswache mit Unterkünften für Zivildienstleistende und Schulungsräumen
Neubau eines Kindergartens im Fischerweg in Westerland
Planung und Bau eines Spezialfahrzeuges für Großschadensfälle mit Strandgängigkeit
Gründung eines ambulanten Pflegediensts
Aufbau eines mobilen Mahlzeitendienst – Essen auf Rädern
Bau eines Pflegeheims für 22 Bewohner - über der Rettungswache
Verhandlung mit der Gemeinde Sylt-Ost zwecks Nutzung der Hallen 25 und 28 auf dem ehemaligen Fliegerhorst in Tinnum für den Katastrophenschutz
Erweiterungsbau des Pflegeheims mit Funktionsräumen
Erweiterungsbau der Rettungswache für 6 Einsatzfahrzeuge zzgl. Nebenräumen
Aufbau einer Rettungshundestaffel
Aufbau einer Wasserrettungseinheit
Bügerentscheid zur Erhaltung der Halle 28 für den Katastrophen – und Bevölkerungsschutz
Aufbau einer Drohnenstaffel
In Wien (2. bis 9.10.1965) beschlossen. Sie sind für alle Rotkreuz-Gesellschaften verbindlich. Jeder Grundsatz ist nachstehend aufgeführt und erläutert.
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeit wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig.
Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegungen zu handeln.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.
In jedem Land kann es nur eine Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muß allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.
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